Eine Übernahme der Psychotherapiekosten durch Ihre private Krankenversicherung oder durch die Beihilfestelle ist i.d.R. problemlos möglich, da ich als psychologische Psychotherapeutin befugt bin, mit diesen Stellen abzurechnen.
Unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden, hängt von den Vereinbarungen in Ihrer Versicherungspolice ab. Aus diesem Grund empfehle ich Ihnen, vor Aufnahme der Psychotherapie die Vertragsdetails bei Ihrer Versicherung zu erfragen und um die Zusendung eventuell notwendiger Antragsformulare zu bitten.
Selbstverständlich können Sie die Kosten der Therapie auch selbst tragen, z.B. wenn eine Übernahme der Kosten durch die gesetzliche Krankenversicherung ausgeschlossen ist. Dieser Weg wird zudem häufig von Personen gewählt, die den Wechsel in eine private Krankenversicherung, die Verbeamtung oder den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Lebensversicherung planen.
Auch das Beratungs-, Supervisions-, Seminar- und Coachingangebot richtet sich an Selbstzahler, da dieses nicht zum Leistungsspektrum der Krankenkassen zählt.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP).In meiner Therapiepraxis können Sie als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung die Übernahme der Kosten für eine Psychotherapie im sogenannten Kostenerstattungs-Verfahren erwirken. Weil ich zwar über eine Approbation und einen Eintrag im Arztregister Hamburg, jedoch noch nicht über eine Kassenzulassung verfüge sondern seit 2011 auf der Warteliste für diese stehe, spricht man auch von "außervertraglicher Psychotherapie".
Dazu sollten Sie wissen, dass die Zahl der niedergelassenen Psychotherapeuten und -therapeutinnen mit Kassenzulassung durch die Kassenärztliche Vereinigung begrenzt wird, so wie diese es im Rahmen ihrer Bedarfsplanung von 1998 festlegt. Demnach zählt Hamburg zu den mit Psychotherapiepraxen überversorgten Landkreisen, in denen keine weiteren Vertragspsychotherapeutinnen zugelassen werden.
Allerdings berichten Patienten immer wieder, dass es nur nach Inkaufnahme hoher Wartezeiten möglich ist, eine Therapie bei einem Kassentherapeuten aufzunehmen.
In vielen Fällen sind die Probleme jedoch so akut und drängend, dass hohe Wartezeiten nicht zumutbar sind. Da Sie als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung bei Vorliegen einer psychischen Störung, die mit Psychotherapie zu behandeln ist, einen Anspruch auf einen zeitnahen Beginn einer Behandlung haben, greift hier das Prinzip der Kostenerstattung bei „Systemversagen“ nach § 13 Abs. 3 SGB V. Danach hat die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Behandlung zu erstatten, wenn sie eine unaufschiebbare Leistung im Sachleistungsprinzip nicht rechtzeitig erbringen konnte. Das bedeutet, dass Sie eine Kostenzusage für eine Therapie in der Therapiepraxis Sina Wiebe bei Ihrer Kasse erhalten können, sofern Sie belegen, dass Sie keinen Vertragspsychotherapeuten finden konnten, der Ihnen in zumutbarer Wartezeit (sechs Wochen bis drei Monate) und in annehmbarer Entfernung zu Ihrem Wohnort einen Behandlungsplatz anbietet.
Im Ratgeber Kostenerstattung der Bundespsychotherapeutenkammer finden Sie dazu weitere Informationen. Auch die Deutsche Psychotherapeuten-Vereinigung hat eine Patienteninformation zu Psychotherapie in der Kostenerstattung herausgegeben.
Am besten erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Krankenkasse, um herauszufinden, wie diese zu einer Psychotherapie im Kostenerstattungsverfahren steht. Die Kosten einer solchen außervertraglichen Psychotherapie werden von einigen Kassen übernommen.
In unserem Erstgespräch informiere ich Sie gern ausführlich darüber, wie Sie am besten vorgehen, um eine Übernahme der Kosten durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung zu erwirken.